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Schuldner- und Insolvenzberatung

Ansprechpartner

Matthias Branke

Krankenhaustraße 14b
01968 Senftenberg

Tel.: 03573 73268
Fax: 03573 796804

schuldnerberatung@drk-lausitz.de


Außenstelle Lauchhammer:

Corina Gröbe

Alte Gartenstraße 24 (Mehrgenerationenhaus)
Raum 111.1
01979 Lauchhammer

Tel.: 03574 3734966

Überschuldung kann jeden treffen, z. B. durch plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit oder unerwartete Kosten. Auch verführt die Werbung für Ratenkredite leicht zur Überschätzung der finanziellen Möglichkeiten. Aus Angst und Scham wissen sich viele Betroffene nicht anders zu helfen, als auf teure und dubiose Kreditvermittler zurückzugreifen. Schulden kann man aber nicht mit Schulden bezahlen, die Spirale der Verschuldung setzt sich weiter fort. Leidtragende der zunehmenden Verarmung von Familien sind oft die Kinder.

In solchen Situationen ist es wichtig, sich nicht von den Schulden in die Enge treiben zu lassen, sondern aktiv einen Ausweg zu suchen. Das Deutsche Rote Kreuz kann zwar natürlich nicht Ihre Schulden bezahlen, Ihnen aber dabei helfen, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. 

Wie hilft die Schuldner- und Insolvenzberatung?

Das DRK prüft Einnahmen und Ausgaben und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen einen Haushaltsplan, mit dem Sie Ihre Schulden stückweise abtragen können. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hilft Ihnen, Ihre Interessen zu wahren, Wege aus den individuellen Schwierigkeiten aufzuzeigen und bei existentiellen Bedrohungen sowie bei der Durchsetzung von Rechten zu vermitteln.

Sprechzeiten/Orte

Senftenberg, Krankenhaustraße 14b

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Terminvereinbarung zu anderen Zeiten telefonisch möglich.

Tel.: 03573 73268

Ab 1.10.22: Lauchhammer, Alte Gartenstraße 24 (Mehrgenerationenhaus)

Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

Terminvereinbarung zu anderen Zeiten telefonisch möglich.

Tel.: 03574 3734966

  • Wer kann Schuldnerberatung in Anspruch nehmen und was kostet sie?

    Wenden Sie sich an die DRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, wenn Sie:

    • Hilfe suchen, um einen Überblick über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu bekommen.
    • Unterstützung bei existenzsichernden Maßnahmen suchen (Kontopfändung, drohende Räumungsklage etc.).
    • Unterstützung bei der Verhandlung mit Ihren Gläubigern und bei einer außergerichtlichen Regulierung suchen.
    • sich über ein Insolvenzverfahren und die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung informieren wollen.
    • sich mit Unterstützung der Beratungsfachkraft außergerichtlich auf Basis eines Vergleichs einigen wollen.
    • bei Scheitern dieser Bemühungen ein Insolvenzverfahren durchlaufen müssen und dieses nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei beenden.

    Die Schuldner- und Insolvenzberatung des DRK wird aus Spendenmitteln sowie aus öffentlichen Mitteln finanziert. Leider ist es nicht in jedem Fall möglich, ganz auf Gebühren zu verzichten.

  • Für wen sind die sozialen Schuldnerberatungsstellen zuständig?

    Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenz-beratungsstellen sind zuständig für private Schuldner, die

    • nicht selbständig tätig sind   
    • die nicht mehr selbständig sind, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und
    • keine offenen Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen (Lohnsteuer, Beiträge für Berufsgenossenschaften, Sozialabgaben für Angestellte) bestehen.

    Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sind nicht zuständig für

    • Personen, die noch selbständig sind
    • Personen, die selbständig waren und mehr als 20 Gläubiger haben
    • Personen, die selbständig waren und gegen die noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mit ihren Arbeitnehmern bestehen. (Lohnsteuer, Beiträge für Berufsgenossenschaften, Sozialabgaben für Angestellte)

    Für diese Personen gilt das Regelinsolvenzverfahren. Anträge und Informationen hierzu erhalten Sie bei den Insolvenzgerichten. Für weitere Hilfen sind Rechtsanwälte zuständig.  

  • Welches sind die Ursachen einer Überschuldung?

    Die Ursachen sind vielfältig. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Einstellung zu Schulden gewandelt. Im Gegensatz zu früher wird es den Menschen viel leichter gemacht, Kredite zu erhalten und die Regelung der Geldgeschäfte über ein Girokonto gehört heute zum Alltag. Heute sind es nicht mehr in erster Linie die Finanzierung von Immobilien oder PKWs, sondern verstärkt wird auch der tägliche Bedarf über Girokontoüberzug oder kurzlebige Konsumartikel über Kredit finanziert. Das Leben auf „Pump“ ist heute in Privathaushalten zur Normalität geworden.

    Die Verschuldung wird häufig zur Überschuldung bei nicht vorhergesehenen bzw. geplanten Ereignissen und wird um so wahrscheinlicher, je länger ein unvorhergesehenes Ereignis andauert. Ursachen können sein:

    • plötzliche Arbeitslosigkeit   
    • Wegfall von Überstunden oder einem Nebenjob
    • Berufsunfähigkeit oder Krankheit
    • Scheidung oder gescheiterte Partnerschaften
    • Geburt eines Kindes
    • Miet- und Energiepreiserhöhungen oder zum Jahresende die Nebenkostenabrechnung
    • Überschätzung der eigenen Möglichkeiten zur Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung
    • Bürgschaften, die oft vertrauensvoll für Angehörige für hohe Summen abgegeben werden
  • Mögliche Folgen einer Überschuldung

    Gläubiger schicken Mahnungen, schließlich Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Teuer wird es, wenn sie Inkassoinstitute und / oder Rechtsanwälte beauftragen, die das Geld einfordern. Gerichtsvollzieher kommen zu Ihnen nach Hause und prüfen, was pfändbar ist und nehmen die eidesstattliche Versicherung ab. Gläubiger lassen über das Gericht beim Arbeitgeber Ihr Gehalt oder bei der Bank Ihr Konto pfänden. Die Folge dieser Zwangsmaßnahmen ist, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber nur noch den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens auszahlt bzw. im letzteren Fall die Bank Überweisungs- und Daueraufträge nicht mehr ausführt.

    Dann wird die Miete oder der Strom nicht mehr überwiesen, wichtige Beiträge an Versicherungen werden nicht bezahlt. Banken reagieren oft mit einer Kontokündigung. Vielen droht die Einstellung der Strom- und Gaszufuhr und letztlich auch der Verlust der Wohnung, schlimmstenfalls durch eine Räumungsklage. Können die Hypothekentilgungen nicht mehr aufgebracht und ein Käufer für die Immobilie nicht gefunden werden, drohen die Banken mit der Versteigerung.

  • Was sind Beratungsinhalte?
    • Klärung der persönlichen Verhältnisse
    • Überprüfung der finanziellen Möglichkeiten durch Erstellung eines Haushaltsplans unter Berücksichtigung von Einnahmenverbesserungen sowie Ausgabenreduzierungen
    • Überprüfung von Zahlungsverpflichtungen und Berechnung der Gesamtschulden
    • Unterstützung beim Erhalt der Wohnung und Stromversorgung
    • Unterstützung beim Verhandeln mit Gläubigern
    • Information über das Verbraucherinsolvenzverfahrungen und die Chancen einer Restschuldbefreiung
    • Unterstützung beim außergerichtlichen Einigungsversuch und Begleitung im gerichtlichen Insolvenzverfahren
    • Hilfe, um wieder selbstbewusst mit den eigenen Angelegenheiten umzugehen, die Lebensgrundlage zu sichern und eine neue Lebensperspektive aufzubauen sowie die Familiensituation zu entspannen.
  • Das Erstgespräch

    Wie können Sie sich auf das erste Beratungsgespräch vorbereiten?

    Vor allem bei akuten Problemen ist schnelle Hilfe gefordert. Bemühen Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin. Unterstützen Sie die Beratungsfachkraft darin, dass sie sich in kurzer Zeit ein umfassendes Bild von Ihrer Situation machen kann. Dazu braucht Sie von Ihnen für das Erstgespräch folgende Unterlagen, die Sie, soweit Sie das können, ausgefüllt mitbringen.

    • Haushaltsplan und die dazugehörenden Belege Ihrer Einnahmen, Sozialleistungsbescheide (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, -hilfe, Rente, Krankengeld), Unterhalt sowie Ausgaben (Strom, Miete, Versicherungen, Unterhaltsforderungen)   
    • Vermögensübersicht (wie Lebensversicherungsvertrag, Immobilien, Bausparverträge, Auto)
    • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis mit allen Gläubigern, auch wenn die Forderungen schon Jahre alt sind. Auf diese Liste aktuelle Anschriften und Aktenzeichen eintragen, wichtig ist die aktuelle Adresse, keine Postfächer

    Des Weiteren nehmen Sie bitte zum Erstgespräch mit:

    • Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
    • einen Ordner, in den Sie die aktuellen Schriftwechsel mit allen Ihren Gläubigern sortiert einheften. In diesen Ordner gehören: Grundlagen der Forderung (Kauf- oder Kreditvertrag), Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

    Was Sie noch bis zu dem vereinbarten Beratungstermin beachten sollten!

    • Eine Kontopfändung können Sie nur verhindern, wenn Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt haben.
    • Dies gilt für den Eingang von Sozialleistungen, wie ALG I und ALG II, Erziehungs- und Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung und Rente sowie auch für Ihren Arbeitslohn.
    • Machen Sie keine weiteren Schulden!
    • Unterschreiben Sie keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse!
    • Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarungen mit Lohnabtretungsklauseln!
    • Vereinbaren Sie keine weiteren Zahlungsvereinbarungen!